Errichtung einer Privatstiftung vorbereiten
Fast alles, was in einer Privatstiftung später möglich oder unmöglich ist, wird bei der Errichtung entschieden. Diese Checkliste bringt die Fragen in eine Reihenfolge, bevor der Notar die Stiftungserklärung errichtet.
Die Privatstiftung ist eine eigentümerlose juristische Person. Der Stifter widmet Vermögen, das künftig der Stiftung selbst gehört und einem in der Stiftungserklärung festgelegten Zweck dient. Sie entsteht mit der Eintragung im Firmenbuch.
Wer diese Punkte vor dem Notariatsakt geklärt hat, spart später Streit, Sonderprüfungen und Änderungsversuche. Die Checkliste ersetzt weder anwaltliche noch steuerliche Beratung.
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01 Zweck und Vermögen
Zweck und Vermögenswidmung bilden das Rückgrat jeder Privatstiftung.
02 Stifterrechte und Änderbarkeit
Vorbehaltene Stifterrechte entscheiden, wie flexibel die Stiftung später bleibt.
03 Organe und Governance
Der Stiftungsvorstand ist der Motor, Beirat und Stiftungsprüfer die Kontrolle.
04 Begünstigte und Zuwendungen
Begünstigte sollten von Anfang an bestimmt, abgrenzbar und in Rangfolge definiert sein.
Rechtsgrundlagen im Überblick
Kern der Errichtung ist das Privatstiftungsgesetz (PSG), insbesondere die §§ 1 ff PSG (Wesen und Errichtung), §§ 9 ff PSG (Stiftungserklärung, Änderung, Widerruf), § 14 PSG (Vorstand) sowie §§ 20 und 21 PSG (Begünstigte und Auskunftsrechte).
Die steuerliche Behandlung folgt dem Körperschaftsteuergesetz und dem KStG-Zwischensteuerregime. Steuerliche Detailfragen sind mit einem Steuerberater zu klären.
Diese Checkliste gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage nach dem Privatstiftungsgesetz (Stand Juli 2026). Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Passende Themen und Beiträge
Errichtung und Stiftungserklärung
Vom Zweck bis zum Firmenbuch: Bausteine der Stiftungserklärung im Überblick.
Stifterrechte, Änderung und Widerruf
Welche Rechte der Stifter sich vorbehalten muss, wenn er künftig gestalten will.
Stiftungsvorstand und Haftung
Aufgaben, Unvereinbarkeiten und Haftungsrisiken des Stiftungsvorstands.
Rechner: Konfliktrisiko in der Stiftung
Selbstcheck für typische Reibungspunkte zwischen Familie, Vorstand und Begünstigten.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Stiftungsrecht-Team, Salzburg und österreichweit
Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.
Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?
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