Privatstiftung
Checkliste

Stiftungsstreit erkennen und einordnen

Der Stiftungsstreit beginnt meist leise: gestörte Kommunikation, unklare Rollen, ausbleibende Zuwendungen. Wer die Signale ordnet, kann rechtzeitig steuern.

Konflikte in Privatstiftungen entstehen selten über Nacht. Sie kündigen sich in typischen Mustern an: verspätete Auskünfte, wiederholte Sitzungsverschiebungen, isoliert getroffene Vorstandsbeschlüsse.

Diese Checkliste hilft, die Signale zu ordnen, die interne Struktur zu prüfen und den nächsten Schritt bewusst zu wählen. Sie ersetzt keine anwaltliche oder mediative Begleitung.

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01 Frühsignale erkennen

02 Struktur prüfen und deeskalieren

03 Anwaltliche und gerichtliche Schritte

Rechtsgrundlagen im Überblick

Für den Stiftungsstreit sind vor allem § 27 PSG (Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch das Gericht), § 30 PSG (Auskunftsrecht der Begünstigten) und § 31 PSG (Sonderprüfung) maßgeblich.

Zusätzlich können § 29 PSG (Haftung der Mitglieder von Stiftungsorganen gegenüber der Stiftung) und die allgemeinen zivilprozessrechtlichen Grundsätze eine Rolle spielen.

Diese Checkliste gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage nach dem Privatstiftungsgesetz (Stand Juli 2026). Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihr Team im Stiftungsrecht

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Stiftungsrecht-Team, Salzburg und österreichweit

Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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