Privatstiftung

Zuwendung

Leistung der Privatstiftung an Begünstigte gemäß dem Stiftungszweck. Unterliegt der Kapitalertragsteuer (KESt).

Kurz erklärt

Zuwendungen können laufend oder einmalig sein und auch aus Sach- oder Nutzungsvorteilen bestehen. Der Vorstand entscheidet gemäß Stiftungserklärung und pflichtgemäßem Ermessen.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg