Beirat
Fakultatives Organ der Privatstiftung mit typischen Zustimmungs-, Kontroll- oder Nominierungsrechten.
Der Beirat wird in der Stiftungserklärung eingerichtet und frei gestaltet. Bei starkem Beirat sollten nach der Rechtsprechung nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder aus dem Begünstigtenkreis stammen.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.
Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?
Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
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