Privatstiftung

Stiftungsprüfer

Zwingend zu bestellender externer Prüfer der Privatstiftung. Prüft Jahresabschluss und Lagebericht.

Kurz erklärt

Der Stiftungsprüfer ist eine wichtige Kontrolle. Seine Feststellungen fließen in den Prüfungsbericht ein, den Begünstigte einsehen können (§ 30 PSG).

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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