Stiftungsprüfer
Zwingend zu bestellender externer Prüfer der Privatstiftung. Prüft Jahresabschluss und Lagebericht.
Kurz erklärt
Der Stiftungsprüfer ist eine wichtige Kontrolle. Seine Feststellungen fließen in den Prüfungsbericht ein, den Begünstigte einsehen können (§ 30 PSG).
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.
Verwandte Begriffe
Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?
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