Privatstiftung

Stiftungserklärung

Rechtsakt, der die Privatstiftung errichtet. Besteht aus der öffentlichen Stiftungsurkunde und typischerweise einer vertraulichen Stiftungszusatzurkunde.

Kurz erklärt

Die Stiftungserklärung ist Notariatsakt. Sie legt Zweck, Vermögen, Organe und Begünstigte fest. Vorbehaltene Rechte des Stifters (Änderung, Widerruf) müssen ausdrücklich formuliert sein, sonst bestehen sie nicht.

Nach der Entstehung bindet die Stiftungserklärung alle Organe. Änderungen sind nur im Rahmen der vorbehaltenen Rechte möglich.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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