Privatstiftung

Stiftungszusatzurkunde

Vertraulicher Teil der Stiftungserklärung. Wird nicht beim Firmenbuch eingereicht und ist deshalb nicht öffentlich.

Kurz erklärt

Die Stiftungszusatzurkunde regelt typischerweise die konkreten Begünstigten, deren Zuwendungen und Details zur Vermögensverwaltung. Begünstigte haben ein gesetzliches Einsichtsrecht auch in die Zusatzurkunde.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg