Privatstiftung

Auskunftsanspruch

Gesetzliches Recht der Begünstigten auf Auskunft über die Erfüllung des Stiftungszwecks und Einsicht in wesentliche Unterlagen (§ 30 PSG).

Kurz erklärt

Der Anspruch umfasst Einsicht in Stiftungserklärung, Jahresabschluss und Prüfungsbericht. Wird die Auskunft verweigert, entscheidet auf Antrag das Firmenbuchgericht im Ausserstreitverfahren.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg