Stiftungserklärung lesen
Sonderregeln zur inneren Ordnung markieren.
Für Beschlüsse des Stiftungsvorstands müssen Stiftungserklärung, Einberufung, Mehrheit und Dokumentation zusammenpassen. Das gilt auch bei schriftlicher Beschlussfassung.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Stiftungsrecht-Team, Salzburg und österreichweit
Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.
Der Stiftungsvorstand kann nur verlässlich handeln, wenn seine Beschlüsse nach der Stiftungserklärung und dem PSG zustande kommen. Die Frage der Mehrheit ist dabei nur ein Teil der Prüfung.
Einberufung, Vorsitz, Teilnahme, Stimmengleichheit und Protokoll müssen als zusammenhängender Ablauf betrachtet werden.
Dieser Beitrag zeigt, wie ein Beschluss vor der Umsetzung auf seine formelle Grundlage geprüft werden kann.
Ein aus mindestens drei Mitgliedern bestehendes Organ wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und wenigstens einen Stellvertreter. Wenn die Stiftungserklärung nichts anderes vorsieht, werden Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder gefasst.
Die Stiftungserklärung kann die innere Ordnung näher gestalten. Sie sollte daher immer gemeinsam mit dem Gesetz gelesen werden.
Ein Beschluss ist nicht nur das Abstimmungsergebnis. Die Einladung, die Tagesordnung, die Beteiligung und mögliche Interessenkonflikte gehören zur Nachvollziehbarkeit.
Bei Stimmengleichheit kann die gesetzliche oder satzungsmäßige Regel über das Ergebnis entscheiden. Das Protokoll sollte den Abstimmungsverlauf klar festhalten.
Schriftliche Beschlüsse sind möglich, wenn kein Mitglied widerspricht, sofern die Stiftungserklärung nichts anderes vorsieht. Die Zustimmung und der konkrete Beschlusstext sollten nachweisbar sein.
Eine E Mail Kette ohne klaren Antrag, Abstimmung und Ergebnis kann die spätere Prüfung erschweren.
Wichtige Unterlagen, Zuständigkeit und Umsetzung müssen zusammenpassen.
| Prüffrage | Regel | Dokumentation |
|---|---|---|
| Wie wurde eingeladen? | Vorsitz oder zulässige Einberufung | Einladung und Tagesordnung |
| Wie wird entschieden? | Mehrheit aller Mitglieder oder Sonderregel | Teilnehmer und Stimmen |
| Ist ein schriftlicher Beschluss möglich? | Kein Widerspruch und keine abweichende Urkunde | Zustimmungen und Beschlusstext |
Eine feste Reihenfolge hält offene Fragen sichtbar.
Sonderregeln zur inneren Ordnung markieren.
Einladung, Tagesordnung und Teilnahme sichern.
Mehrheit, Ergebnis und allfällige Gegenstimmen protokollieren.
Vertretung und Durchführung mit dem Ergebnis abgleichen.
Die Entscheidung sollte erst nach der formellen Prüfung umgesetzt werden.
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Der Beschluss kann inhaltlich und praktisch weiter geprüft werden.
Einladung, Stiftungserklärung und Abstimmung zuerst vollständig dokumentieren.
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