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Beschlüsse des Stiftungsvorstands: Mehrheit, Vorsitz und schriftliche Abstimmung

Für Beschlüsse des Stiftungsvorstands müssen Stiftungserklärung, Einberufung, Mehrheit und Dokumentation zusammenpassen. Das gilt auch bei schriftlicher Beschlussfassung.

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Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.

17. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Der Stiftungsvorstand kann nur verlässlich handeln, wenn seine Beschlüsse nach der Stiftungserklärung und dem PSG zustande kommen. Die Frage der Mehrheit ist dabei nur ein Teil der Prüfung.

Einberufung, Vorsitz, Teilnahme, Stimmengleichheit und Protokoll müssen als zusammenhängender Ablauf betrachtet werden.

Dieser Beitrag zeigt, wie ein Beschluss vor der Umsetzung auf seine formelle Grundlage geprüft werden kann.

Welche Grundregel gilt

Ein aus mindestens drei Mitgliedern bestehendes Organ wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und wenigstens einen Stellvertreter. Wenn die Stiftungserklärung nichts anderes vorsieht, werden Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder gefasst.

Die Stiftungserklärung kann die innere Ordnung näher gestalten. Sie sollte daher immer gemeinsam mit dem Gesetz gelesen werden.

Warum die Vorbereitung entscheidend ist

Ein Beschluss ist nicht nur das Abstimmungsergebnis. Die Einladung, die Tagesordnung, die Beteiligung und mögliche Interessenkonflikte gehören zur Nachvollziehbarkeit.

Bei Stimmengleichheit kann die gesetzliche oder satzungsmäßige Regel über das Ergebnis entscheiden. Das Protokoll sollte den Abstimmungsverlauf klar festhalten.

Was für schriftliche Beschlüsse gilt

Schriftliche Beschlüsse sind möglich, wenn kein Mitglied widerspricht, sofern die Stiftungserklärung nichts anderes vorsieht. Die Zustimmung und der konkrete Beschlusstext sollten nachweisbar sein.

Eine E Mail Kette ohne klaren Antrag, Abstimmung und Ergebnis kann die spätere Prüfung erschweren.

Prüfmatrix

Beschluss vor der Umsetzung prüfen

Wichtige Unterlagen, Zuständigkeit und Umsetzung müssen zusammenpassen.

Die konkrete Stiftungserklärung bleibt maßgeblich.
Prüffrage Regel Dokumentation
Wie wurde eingeladen? Vorsitz oder zulässige Einberufung Einladung und Tagesordnung
Wie wird entschieden? Mehrheit aller Mitglieder oder Sonderregel Teilnehmer und Stimmen
Ist ein schriftlicher Beschluss möglich? Kein Widerspruch und keine abweichende Urkunde Zustimmungen und Beschlusstext
Wichtig: Vor der Umsetzung sollten Stiftungserklärung, Zuständigkeit und Nachweis gemeinsam geprüft werden.
Ablauf

Von der Rechtsgrundlage zur belastbaren Umsetzung

Eine feste Reihenfolge hält offene Fragen sichtbar.

  1. 01
    Schritt 1

    Stiftungserklärung lesen

    Sonderregeln zur inneren Ordnung markieren.

  2. 02
    Schritt 2

    Sitzung vorbereiten

    Einladung, Tagesordnung und Teilnahme sichern.

  3. 03
    Schritt 3

    Abstimmung festhalten

    Mehrheit, Ergebnis und allfällige Gegenstimmen protokollieren.

  4. 04
    Schritt 4

    Beschluss umsetzen

    Vertretung und Durchführung mit dem Ergebnis abgleichen.

Erste Einordnung

Beschlüsse des Stiftungsvorstands: Mehrheit, Vorsitz und schriftliche Abstimmung

Die Entscheidung sollte erst nach der formellen Prüfung umgesetzt werden.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Sind Einberufung und Beschlussform nachvollziehbar?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Prüfung kann weitergeführt werden.

Der Beschluss kann inhaltlich und praktisch weiter geprüft werden.

02

Grundlage zuerst ergänzen.

Einladung, Stiftungserklärung und Abstimmung zuerst vollständig dokumentieren.

Häufige Fragen

Beschlüsse des Stiftungsvorstands: Mehrheit, Vorsitz und schriftliche Abstimmung

Welche Mehrheit gilt? +
Wenn die Stiftungserklärung nichts anderes vorsieht, werden Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder gefasst.
Sind schriftliche Beschlüsse erlaubt? +
Ja, wenn kein Mitglied widerspricht und die Stiftungserklärung keine andere Regel enthält.
Was sollte das Protokoll enthalten? +
Es sollte jedenfalls Einladung, Teilnahme, Antrag, Abstimmung, Ergebnis und allfällige Gegenstimmen nachvollziehbar festhalten.
Themen
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