Privatstiftung
Stiftungsvorstand

Interessenkonflikt im Stiftungsvorstand: Ausstand, Genehmigung und Dokumentation

Bei einem Interessenkonflikt im Stiftungsvorstand müssen Ausstand, Genehmigung und Entscheidungsgrundlage sauber getrennt werden.

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Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.

11. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein Interessenkonflikt im Stiftungsvorstand macht eine Entscheidung nicht automatisch unmöglich. Er verlangt aber eine präzise Prüfung: Wer ist betroffen, welches Geschäft liegt vor, welches Organ ist zuständig und welche Genehmigung verlangt das Gesetz oder die Stiftungserklärung?

Die betroffene Person darf ihre eigene Rolle nicht durch eine bloße Protokollformel erledigen. Ausstand, Informationszugang, Beschlussfassung und Vertragsvollzug müssen zusammenpassen.

Dieser Beitrag konzentriert sich auf den Ablauf bei einem konkreten Konflikt. Er grenzt die Organfrage von allgemeinen Begünstigten- und Vergütungsfragen ab.

Konflikt zuerst konkret beschreiben

Ein Konflikt kann aus einer persönlichen Beteiligung, einer familiären Nähe, einer eigenen Forderung oder einem verbundenen Unternehmen entstehen. Entscheidend ist nicht das Etikett, sondern die konkrete Überschneidung zwischen Organpflicht und Eigeninteresse.

Der Vorstand sollte das Geschäft, den wirtschaftlichen Vorteil, die betroffenen Personen und die möglichen Alternativen schriftlich festhalten. So lässt sich später prüfen, ob der Ausstand und die Genehmigung richtig umgesetzt wurden.

Ausstand und Informationszugang

Ausstand bedeutet nicht, dass die betroffene Person aus allen Informationen ausgeschlossen wird. Umfang und Zeitpunkt des Informationszugangs müssen mit dem Zweck der Prüfung und der konkreten Entscheidung abgestimmt werden.

Die Protokollierung sollte festhalten, wer an Beratung und Abstimmung teilgenommen hat, welche Unterlagen vorlagen und ob die betroffene Person ihre Sicht vor dem Ausstand darlegen konnte.

§ 17 Abs. 5 PSG und Genehmigung

Bei Rechtsgeschäften zwischen der Privatstiftung und einem Vorstandsmitglied oder einer ihm nahestehenden Person ist § 17 Abs. 5 PSG besonders zu prüfen. Der Tatbestand, die Genehmigungszuständigkeit und die Form dürfen nicht aus einer allgemeinen Geschäftsordnung abgeleitet werden.

Die Genehmigung ersetzt keine wirtschaftliche Prüfung. Auch ein genehmigtes Geschäft muss zum Stiftungszweck passen und darf nicht ohne nachvollziehbaren Grund einzelne Interessen bevorzugen.

Beschluss, Vollzug und Nachweis

Ein konfliktbelastetes Geschäft braucht eine geschlossene Akte: Sachverhalt, Urkunde, Wert, Alternativen, Ausstand, Genehmigung, Beschluss und Durchführung. Fehlende Unterlagen lassen sich nach der Auszahlung oft nur schwer ersetzen.

Der Nachlauf umfasst Zahlungen, Vertragserfüllung, spätere Änderungen und allfällige Beschwerden. Wiederkehrende gleichartige Geschäfte sollten nicht jedes Mal mit einer pauschalen Sammelformel behandelt werden.

Konfliktmatrix

Ausstand und Genehmigung erfüllen verschiedene Funktionen

Die Schritte ergänzen einander, ersetzen einander aber nicht.

Ausstand und Genehmigung erfüllen verschiedene Funktionen.
Prüffeld Funktion Dokument
Ausstand Eigeninteresse aus der Abstimmung nehmen Protokoll
Genehmigung gesetzliche oder urkundliche Kontrolle Genehmigungsbeschluss
Begründung Stiftungsinteresse und Alternativen zeigen Entscheidungsakte
Wichtig: Die konkrete Stiftungserklärung und der vollständige Sachverhalt entscheiden. Eine allgemeine Vorlage ersetzt weder Beschluss noch Urkundenprüfung.
Prüfreihenfolge

Von der Grundlage zur belastbaren Umsetzung

Eine feste Reihenfolge verhindert, dass die Umsetzung die offene Rechtsfrage überholt.

  1. 01
    Schritt 1

    Geschäft und Personen erfassen

    Unterlagen und Entscheidung für diesen Schritt geordnet festhalten.

    Die nächste Maßnahme erst nach der rechtlichen und tatsächlichen Prüfung durchführen.

  2. 02
    Schritt 2

    Konflikt und Ausstand klären

    Unterlagen und Entscheidung für diesen Schritt geordnet festhalten.

    Die nächste Maßnahme erst nach der rechtlichen und tatsächlichen Prüfung durchführen.

  3. 03
    Schritt 3

    Genehmigungsweg bestimmen

    Unterlagen und Entscheidung für diesen Schritt geordnet festhalten.

    Die nächste Maßnahme erst nach der rechtlichen und tatsächlichen Prüfung durchführen.

  4. 04
    Schritt 4

    Beschluss protokollieren

    Unterlagen und Entscheidung für diesen Schritt geordnet festhalten.

    Die nächste Maßnahme erst nach der rechtlichen und tatsächlichen Prüfung durchführen.

  5. 05
    Schritt 5

    Vollzug überwachen

    Unterlagen und Entscheidung für diesen Schritt geordnet festhalten.

    Die nächste Maßnahme erst nach der rechtlichen und tatsächlichen Prüfung durchführen.

Erste Einordnung

Interessenkonflikt im Stiftungsvorstand: Ausstand, Genehmigung und Dokumentation

Zwei Antworten zeigen, ob die Akte für den nächsten Schritt bereit ist.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Ist die rechtliche Grundlage für diesen Schritt vollständig belegt?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Umsetzung kann auf einer dokumentierten Grundlage vorbereitet werden.

Gleichen Sie Beschluss, Unterlagen, Zuständigkeit und Durchführung nochmals ab.

02

Die Grundlage muss vor der Umsetzung ergänzt werden.

Sichern Sie die aktuelle Stiftungserklärung, die relevanten Beschlüsse und den konkreten Sachverhalt.

Häufige Fragen

Interessenkonflikt im Stiftungsvorstand: Ausstand, Genehmigung und Dokumentation

Muss ein Vorstandsmitglied bei jedem Konflikt den Raum verlassen? +
Das hängt vom konkreten Geschäft und der erforderlichen Mitwirkung ab. Ausstand, Information und Beschlussfassung müssen anhand der konkreten Rechtsgrundlage geordnet werden.
Reicht ein Ausstand ohne Genehmigung? +
Nein, wenn das Gesetz oder die Stiftungserklärung eine zusätzliche Genehmigung verlangt. Ausstand und Genehmigung haben unterschiedliche Funktionen.
Was gehört in das Protokoll? +
Sachverhalt, betroffene Personen, Unterlagen, Teilnahme, Ausstand, Abstimmung, Genehmigung und tragende Gründe sollten nachvollziehbar sein.
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