Ausfall feststellen
Ausscheiden und Zeitpunkt dokumentieren.
Fehlt im Stiftungsvorstand ein erforderliches Mitglied, kann die Handlungsfähigkeit der Privatstiftung gefährdet sein. § 27 PSG eröffnet dafür einen gerichtlichen Weg.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Stiftungsrecht-Team, Salzburg und österreichweit
Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.
Ein Stiftungsvorstand muss gesetzlich aus wenigstens drei Mitgliedern bestehen. Fällt ein Mitglied weg, stellt sich daher nicht nur eine interne Personalfrage.
Die Privatstiftung muss ihre Vertretung und die Erfüllung des Stiftungszwecks weiter absichern. Dafür kann die gerichtliche Bestellung eines fehlenden Organmitglieds erforderlich werden.
Dieser Beitrag zeigt, welche Tatsachen und Unterlagen für diese Prüfung wichtig sind.
Der Stiftungsvorstand verwaltet und vertritt die Privatstiftung. Seine gesetzliche Mindestbesetzung schützt daher die laufende Handlungsfähigkeit. Die Stiftungserklärung kann zusätzliche Regeln enthalten, ersetzt aber nicht die zwingenden Anforderungen des PSG.
Vor jeder Maßnahme muss der aktuelle Organstand anhand der Urkunden und des Firmenbuchs festgestellt werden.
Fehlen die nach Gesetz oder Stiftungserklärung erforderlichen Mitglieder, hat das Gericht sie auf Antrag oder von Amts wegen zu bestellen. Der Antrag sollte den konkreten Ausfall, die aktuelle Vertretungslage und die Dringlichkeit nachvollziehbar darstellen.
Nicht jede Unstimmigkeit führt sofort zu einer Bestellung. Entscheidend ist, ob ein erforderliches Organmitglied tatsächlich fehlt.
Bis zur Klärung dürfen keine Zuständigkeiten angenommen werden, die aus dem Gesetz oder der Stiftungserklärung nicht hervorgehen. Dringende Maßnahmen müssen anhand ihrer Grundlage und Vertretungswirkung geprüft werden.
Die Akte sollte den Ausfall, den Firmenbuchstand, die Stiftungserklärung und die bisherige Kommunikation vollständig enthalten.
Wichtige Unterlagen, Zuständigkeit und Umsetzung müssen zusammenpassen.
| Prüffrage | Worauf es ankommt | Unterlage |
|---|---|---|
| Wie viele Mitglieder sind vorhanden? | Gesetzlicher und satzungsmäßiger Mindeststand | Firmenbuch, Stiftungserklärung |
| Wer darf vertreten? | Aktuelle Vertretungsregel | Zeichnung und Organbeschluss |
| Was ist zu beantragen? | Gerichtliche Bestellung bei echtem Fehlen | Antrag, Nachweis des Ausfalls |
Eine feste Reihenfolge hält offene Fragen sichtbar.
Ausscheiden und Zeitpunkt dokumentieren.
Stiftungserklärung und Firmenbuch abgleichen.
Zulässige Zeichnung und dringende Maßnahmen einordnen.
Antrag und Nachweise vollständig zusammenstellen.
Die weitere Einordnung hängt vom tatsächlichen Organstand ab.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Ein gerichtlicher Bestellungsantrag kann auf dieser Grundlage vorbereitet werden.
Zuerst die Organbesetzung und die Vertretungsregel vollständig klären.
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