Unterlagen sichern
Akt, Änderungen, Register und Beschlüsse sammeln.
Nur wirksame Dokumente als Grundlage verwenden.
Eine Substiftung kann Vermögen und Zweck ordnen. Entscheidend sind Stiftungserklärung, Vertretung, Zweckbindung und die getrennte Prüfung jeder Struktur.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Stiftungsrecht-Team, Salzburg und österreichweit
Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.
Eine österreichische Privatstiftung kann Vermögen für einen bestimmten Zweck bündeln. Wird darunter eine weitere Stiftung oder eine rechtlich selbstständige Struktur aufgebaut, entsteht aber nicht automatisch eine „Substiftung“ mit eigener Wirkung.
Eine Substiftung kann Vermögen und Zweck ordnen. Entscheidend sind Stiftungserklärung, Vertretung, Zweckbindung und die getrennte Prüfung jeder Struktur.
Dieser Beitrag ordnet die nächsten Prüfungen und grenzt sie von allgemeinen Grundlagen ab.
Die Stiftungserklärung, wirksame Änderungen und der aktuelle Firmenbuchstand bilden die erste Prüfungsgrundlage. E Mails, Gesprächsnotizen und Entwürfe ersetzen keinen wirksamen Rechtsakt.
Für die Entscheidung werden die maßgeblichen Unterlagen in einer geordneten Akte zusammengeführt. So bleiben Fassung, Zuständigkeit und Zweck später nachvollziehbar.
Die Kernfragen werden vor der Umsetzung getrennt beantwortet.
| Prüffrage | Rechtliche Ebene | Nachweis |
|---|---|---|
| Welche Grundlage gilt? | Wirksame Urkunde und Gesetz | Urkunde und Registerstand |
| Wer entscheidet? | Zuständiges Organ | Beschluss und Zuständigkeitsnachweis |
| Wie wird umgesetzt? | Erst nach Prüfung | Vertrag, Zahlung, Eintragung oder Aktenvermerk |
Eine zweite juristische Person braucht eigene Errichtungsakte, Organe und eine eigene Stiftungserklärung. Vermögen der ersten Stiftung geht nicht schon durch eine interne Buchung auf einen neuen Rechtsträger über.
Die praktische Umsetzung folgt erst nach der rechtlichen Einordnung. Verträge, Zahlungen, Registeranträge und interne Weisungen müssen mit dem Beschluss und der Vertretungsregel übereinstimmen.
Vor der Übertragung werden Zweck, Vermögensgegenstand, Vertrag, Vertretung und die jeweilige Registerlage getrennt geprüft. Die wirtschaftliche Nähe beider Strukturen beseitigt ihre rechtliche Trennung nicht.
Bei einer offenen Rechtsfrage ist zwischen Umsetzung, Änderung und gerichtlicher Klärung zu unterscheiden. Eine schnelle Maßnahme darf die ungeklärte Grundlage nicht verdecken.
Eine feste Reihenfolge verhindert, dass ein praktischer Schritt die offene Rechtsfrage überholt.
Akt, Änderungen, Register und Beschlüsse sammeln.
Nur wirksame Dokumente als Grundlage verwenden.
Organ, Mehrheit, Genehmigung und Konflikte klären.
Die Zuständigkeit vor der Entscheidung festhalten.
Grund, Ergebnis und Zeitpunkt vollständig beschreiben.
Auch abweichende Auffassungen im Akt vermerken.
Vertrag, Zahlung oder Eintragung mit dem Beschluss abgleichen.
Keine stille Abweichung vom genehmigten Weg.
Durchführung und Rückfragen geordnet ablegen.
Die Entscheidung auch später erklären können.
Zwei Fragen zeigen, ob die Akte für die Entscheidung bereit ist.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Eine zweite juristische Person braucht eigene Errichtungsakte, Organe und eine eigene Stiftungserklärung. Vermögen der ersten Stiftung geht nicht schon durch eine interne Buchung auf einen neuen Rechtsträger über.
Die Stiftungserklärung, wirksame Änderungen und der aktuelle Firmenbuchstand bilden die erste Prüfungsgrundlage. E Mails, Gesprächsnotizen und Entwürfe ersetzen keinen wirksamen Rechtsakt.
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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
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