Sonderprüfung
Gerichtlich angeordnete Sonderprüfung einzelner Vorgänge in der Privatstiftung durch einen unabhängigen Sachverständigen (§ 31 PSG).
Begünstigte können die Sonderprüfung beim Firmenbuchgericht beantragen. Erforderlich sind konkrete Anhaltspunkte für eine Unregelmässigkeit. Der Antrag muss sauber vorbereitet sein, sonst wird er zurückgewiesen.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.
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