Privatstiftung

Firmenbuchgericht

Am Sitz der Privatstiftung zuständiges Gericht für Firmenbucheintragungen, Auskunftsanträge und Sonderprüfungen.

Kurz erklärt

Das Firmenbuchgericht kann Vorstandsmitglieder auf Antrag wegen grober Pflichtverletzung abberufen (§ 27 PSG). Zuständig ist das Handelsgericht am Sitz der Stiftung.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg