Stiftungserklärung prüfen
Inhalt, Form und Vermögenswidmung abgleichen.
Die Privatstiftung entsteht mit der Eintragung. Für Anmeldung und spätere Änderungen müssen Stiftungserklärung, Vorstand und Firmenbuchstand zusammenpassen.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Stiftungsrecht-Team, Salzburg und österreichweit
Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.
Die Eintragung in das Firmenbuch ist bei der Privatstiftung nicht bloß ein formaler Abschluss. Mit ihr entsteht der Rechtsträger.
Für die Anmeldung müssen bestimmte Unterlagen vorliegen. Spätere Änderungen sind ebenfalls so zu dokumentieren, dass der Registerstand die wirksame Stiftungserklärung abbildet.
Dieser Beitrag ordnet den Weg von der Errichtung bis zur Änderung einer eingetragenen Privatstiftung.
Die Stiftungserklärung errichtet die Privatstiftung. Rechtspersönlichkeit entsteht aber erst mit der Eintragung in das Firmenbuch. Handlungen davor können besondere Haftungsfragen auslösen.
Für die zeitliche Einordnung ist daher zwischen Urkunde, Anmeldung und Eintragung zu unterscheiden.
Der erste Stiftungsvorstand meldet die Privatstiftung an. Dazu gehören insbesondere die öffentlich beglaubigte Abschrift der Stiftungsurkunde und die erforderlichen Erklärungen zum gewidmeten Vermögen.
Ob zusätzlich ein Gründungsprüfungsbericht erforderlich ist, hängt von der Art der Vermögenswidmung ab. Die Unterlagen sollten vor der Einreichung aufeinander abgestimmt werden.
Das PSG nennt unter anderem Änderungen der Stiftungsurkunde und Angaben zu einer Stiftungszusatzurkunde. Eine wirksame Änderung wird erst mit der Eintragung wirksam.
Vor einer Anmeldung sind daher Änderungsbeschluss, Urkunde, Vertretung und der gewünschte Registertext gemeinsam zu prüfen.
Wichtige Unterlagen, Zuständigkeit und Umsetzung müssen zusammenpassen.
| Prüffrage | Zeitpunkt | Unterlage |
|---|---|---|
| Wann entsteht die Stiftung? | Mit der Eintragung | Stiftungserklärung und Firmenbuchauszug |
| Wer meldet an? | Erster Stiftungsvorstand | Beglaubigte Erklärungen und Vertretungsnachweis |
| Wann wirkt eine Änderung? | Mit der Eintragung | Änderungsbeschluss und Urkunde |
Eine feste Reihenfolge hält offene Fragen sichtbar.
Inhalt, Form und Vermögenswidmung abgleichen.
Vorstandserklärungen und Beilagen vollständig sammeln.
Registertext und Urkunde nach dem Eintrag vergleichen.
Jede wirksame Änderung korrekt anmelden.
Die weitere Prüfung richtet sich nach dem Eintragungszeitpunkt.
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Die aktuelle Rechtslage kann anhand der eingetragenen Unterlagen weiter geprüft werden.
Zuerst Eintragung, Urkunde und Änderungsbeschluss abgleichen.
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