Für eine belastbare Entscheidung braucht der Vorstand mehr als einen Kontostand. Zusammengehören die aktuelle Stiftungserklärung samt wirksamen Änderungen, der Firmenbuchstand, die Feststellung oder Bezeichnung des Begünstigten, frühere einschlägige Beschlüsse und die Berechnung des verbleibenden Vermögens.
Bei einer Sachzuwendung oder einer Leistung im Zusammenhang mit einer Liegenschaft kommen Bewertungsunterlagen, Verträge, Belastungsübersichten und ein Nachweis der Übergabe hinzu. Bei wiederkehrenden Leistungen ist zu klären, ob die Erklärung einen Zeitraum, eine Obergrenze oder eine Anpassungsregel vorgibt.
Begünstigte können nach § 30 PSG Auskunft über die Erfüllung des Stiftungszwecks und Einsicht in bestimmte Unterlagen verlangen. Eine geordnete Dokumentation ist daher nicht nur für die Auszahlung nützlich. Sie verhindert auch, dass die Stiftung später aus verschiedenen Versionen und Erinnerungslücken rekonstruieren muss, warum sie geleistet hat.