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Stiftungserklärung

Stiftungsprüfer und Stiftungserklärung: Wenn das Gericht klären muss

Streit zwischen Stiftungsprüfer und Organen kann die Auslegung des Gesetzes oder der Stiftungserklärung betreffen. § 21 Abs 4 PSG sieht dafür eine gerichtliche Klärung vor.

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Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.

18. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Der Stiftungsprüfer prüft nicht nur Zahlen. Seine Aufgaben können auch Fragen zur Stiftungserklärung und zur Anwendung gesetzlicher Vorschriften berühren.

Wenn ein Organ und der Stiftungsprüfer eine solche Frage unterschiedlich beurteilen, braucht es eine klare Zuständigkeit für die weitere Klärung.

Dieser Beitrag ordnet den gerichtlichen Weg nach § 21 Abs 4 PSG und die Vorbereitung der Akte.

Welche Aufgabe der Stiftungsprüfer hat

Der Stiftungsprüfer wird grundsätzlich vom Gericht oder gegebenenfalls vom Aufsichtsrat bestellt. Das Gesetz stellt Anforderungen an Qualifikation und Unabhängigkeit.

Die Prüfung umfasst Jahresabschluss, Buchführung und Lagebericht. Der Prüfungsbericht ist den übrigen Organen vorzulegen.

Wann eine Meinungsverschiedenheit vorliegt

Eine Meinungsverschiedenheit kann entstehen, wenn Stiftungsprüfer und ein anderes Organ die Bedeutung einer gesetzlichen Vorschrift oder einer Regel der Stiftungserklärung unterschiedlich beurteilen.

Für die weitere Prüfung ist die konkrete Streitfrage zu formulieren. Allgemeine Unzufriedenheit mit dem Ergebnis genügt dafür nicht.

Wie die gerichtliche Klärung vorbereitet wird

Ein Antrag eines Stiftungsorgans sollte die einschlägige Urkundenfassung, den Prüfungsanlass, die unterschiedlichen Auffassungen und die praktische Auswirkung geordnet darstellen.

Bis zur Klärung dürfen aus einer offenen Rechtsfrage keine stillschweigenden Erweiterungen der Organbefugnisse abgeleitet werden.

Prüfmatrix

Prüfungsfrage und Rechtsweg trennen

Wichtige Unterlagen, Zuständigkeit und Umsetzung müssen zusammenpassen.

Die konkrete Stiftungserklärung bleibt maßgeblich.
Prüffrage Bedeutung Nachweis
Wer prüft? Bestellung und Unabhängigkeit Bestellungsbeschluss und Erklärungen
Worüber besteht Streit? Gesetz oder Stiftungserklärung Konkrete Textstelle und Stellungnahmen
Wer klärt? Gericht auf Antrag eines Organs Antrag und Prüfungsunterlagen
Wichtig: Vor der Umsetzung sollten Stiftungserklärung, Zuständigkeit und Nachweis gemeinsam geprüft werden.
Ablauf

Von der Rechtsgrundlage zur belastbaren Umsetzung

Eine feste Reihenfolge hält offene Fragen sichtbar.

  1. 01
    Schritt 1

    Prüfungsauftrag abgrenzen

    Unterlagen und konkrete Rechtsfrage bestimmen.

  2. 02
    Schritt 2

    Auffassungen festhalten

    Standpunkt des Prüfers und des Organs dokumentieren.

  3. 03
    Schritt 3

    Auswirkung beschreiben

    Zeigen, welche Entscheidung davon abhängt.

  4. 04
    Schritt 4

    Gerichtlichen Antrag ordnen

    Urkunden, Bericht und Antrag schlüssig verbinden.

Erste Einordnung

Stiftungsprüfer und Stiftungserklärung: Wenn das Gericht klären muss

Nur eine klar abgegrenzte Frage kann sinnvoll weiterverfolgt werden.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Ist die konkrete Rechtsfrage dokumentiert?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Prüfung kann weitergeführt werden.

Die Unterlagen können für die weitere Klärung geordnet werden.

02

Grundlage zuerst ergänzen.

Zuerst Prüfungsanlass, Textstelle und unterschiedliche Auffassungen festhalten.

Häufige Fragen

Stiftungsprüfer und Stiftungserklärung: Wenn das Gericht klären muss

Wer entscheidet bei einer solchen Meinungsverschiedenheit? +
Auf Antrag eines Stiftungsorgans entscheidet das Gericht über die Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften oder der Stiftungserklärung.
Prüft der Stiftungsprüfer nur den Jahresabschluss? +
Die Prüfung umfasst auch Buchführung und Lagebericht. Die konkrete Frage richtet sich nach den gesetzlichen Aufgaben.
Muss die Streitfrage genau bezeichnet werden? +
Ja. Für die weitere Klärung sollten die betroffene Regel, die unterschiedlichen Auffassungen und ihre praktische Bedeutung feststehen.
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