Prüfungsauftrag abgrenzen
Unterlagen und konkrete Rechtsfrage bestimmen.
Streit zwischen Stiftungsprüfer und Organen kann die Auslegung des Gesetzes oder der Stiftungserklärung betreffen. § 21 Abs 4 PSG sieht dafür eine gerichtliche Klärung vor.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Stiftungsrecht-Team, Salzburg und österreichweit
Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.
Der Stiftungsprüfer prüft nicht nur Zahlen. Seine Aufgaben können auch Fragen zur Stiftungserklärung und zur Anwendung gesetzlicher Vorschriften berühren.
Wenn ein Organ und der Stiftungsprüfer eine solche Frage unterschiedlich beurteilen, braucht es eine klare Zuständigkeit für die weitere Klärung.
Dieser Beitrag ordnet den gerichtlichen Weg nach § 21 Abs 4 PSG und die Vorbereitung der Akte.
Der Stiftungsprüfer wird grundsätzlich vom Gericht oder gegebenenfalls vom Aufsichtsrat bestellt. Das Gesetz stellt Anforderungen an Qualifikation und Unabhängigkeit.
Die Prüfung umfasst Jahresabschluss, Buchführung und Lagebericht. Der Prüfungsbericht ist den übrigen Organen vorzulegen.
Eine Meinungsverschiedenheit kann entstehen, wenn Stiftungsprüfer und ein anderes Organ die Bedeutung einer gesetzlichen Vorschrift oder einer Regel der Stiftungserklärung unterschiedlich beurteilen.
Für die weitere Prüfung ist die konkrete Streitfrage zu formulieren. Allgemeine Unzufriedenheit mit dem Ergebnis genügt dafür nicht.
Ein Antrag eines Stiftungsorgans sollte die einschlägige Urkundenfassung, den Prüfungsanlass, die unterschiedlichen Auffassungen und die praktische Auswirkung geordnet darstellen.
Bis zur Klärung dürfen aus einer offenen Rechtsfrage keine stillschweigenden Erweiterungen der Organbefugnisse abgeleitet werden.
Wichtige Unterlagen, Zuständigkeit und Umsetzung müssen zusammenpassen.
| Prüffrage | Bedeutung | Nachweis |
|---|---|---|
| Wer prüft? | Bestellung und Unabhängigkeit | Bestellungsbeschluss und Erklärungen |
| Worüber besteht Streit? | Gesetz oder Stiftungserklärung | Konkrete Textstelle und Stellungnahmen |
| Wer klärt? | Gericht auf Antrag eines Organs | Antrag und Prüfungsunterlagen |
Eine feste Reihenfolge hält offene Fragen sichtbar.
Unterlagen und konkrete Rechtsfrage bestimmen.
Standpunkt des Prüfers und des Organs dokumentieren.
Zeigen, welche Entscheidung davon abhängt.
Urkunden, Bericht und Antrag schlüssig verbinden.
Nur eine klar abgegrenzte Frage kann sinnvoll weiterverfolgt werden.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Die Unterlagen können für die weitere Klärung geordnet werden.
Zuerst Prüfungsanlass, Textstelle und unterschiedliche Auffassungen festhalten.
Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
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