Eintragungsdatum sichern
Firmenbuchstand und Bestelldatum gegenüberstellen.
Firmenbuchauszug, Eintragungsdatum und Bestellzeitpunkt in einer Chronologie festhalten.
Wer vor der Eintragung einer Privatstiftung Waren in ihrem Namen bestellt, kann nach § 7 Abs 2 PSG persönlich zur ungeteilten Hand haften.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Stiftungsrecht-Team, Salzburg und österreichweit
Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.
Eine Privatstiftung entsteht erst mit der Eintragung in das Firmenbuch. Wird vorher im Namen der künftigen Privatstiftung eine Warenbestellung abgegeben, haften die handelnden Personen für diese Handlung zur ungeteilten Hand.
Für die Praxis kommt es deshalb auf den genauen Zeitpunkt, den Inhalt der Bestellung und die Bezeichnung der Vertragspartei an. Die Bezeichnung „Vorstiftung“ nimmt den handelnden Personen die persönliche Haftungsfrage nicht ab.
Dieser Beitrag erklärt § 7 PSG anhand einer Warenbestellung und zeigt, welche Unterlagen vor Zahlung, Lieferung und weiterer Vertragsabwicklung geordnet werden sollten.
§ 7 Abs 1 PSG trennt Errichtung und Entstehung. Die Stiftungserklärung errichtet die Privatstiftung. Rechtspersönlichkeit erhält sie erst mit der Eintragung in das Firmenbuch. Zwischen der Errichtung und der Eintragung liegt daher eine Phase, in der die künftige Stiftung noch nicht als eingetragener Rechtsträger auftritt.
Für eine Warenbestellung muss dieser Zeitpunkt konkret festgestellt werden. Maßgeblich sind der Firmenbuchstand und das Datum der Bestellung. Eine bereits unterfertigte Stiftungserklärung ersetzt die Eintragung nicht.
§ 7 Abs 2 PSG erfasst Handlungen im Namen der Privatstiftung vor der Eintragung in das Firmenbuch. Die gesetzliche Folge ist eine Haftung der Handelnden zur ungeteilten Hand. Bei einer Bestellung betrifft das insbesondere die Erklärung gegenüber dem Lieferanten, wenn die künftige Privatstiftung als Vertragspartnerin genannt wird.
Die Haftungsfrage hängt daher nicht nur davon ab, wer später im Stiftungsvorstand sitzt. Sie knüpft an die konkrete Handlung vor der Eintragung und an deren Auftreten im Namen der Privatstiftung an. Die spätere Eintragung ändert den ursprünglichen Handlungszeitpunkt nicht.
Zu prüfen sind Bestellung, Angebot, Auftragsbestätigung und Unterschrift. Aus diesen Unterlagen muss hervorgehen, wer bestellt, für wen bestellt wird und wann die Erklärung abgegeben wurde. Auch E-Mails, Bestellportale und Liefervereinbarungen können den Ablauf genauer zeigen.
Die interne Bezeichnung „Vorstiftung“ beantwortet diese Fragen nicht. Ebenso wenig genügt die spätere Eintragung, wenn die Bestellung bereits vorher abgegeben wurde. Für die Einordnung müssen Vertragsunterlagen und Firmenbuchchronologie zusammen gelesen werden.
Mit der Eintragung entsteht die Privatstiftung als Rechtsträger. § 7 Abs 2 PSG beantwortet jedoch die Haftung für Handlungen vor diesem Zeitpunkt. Ob eine Warenbestellung nach der Eintragung fortgeführt, bestätigt, geändert oder beendet werden soll, ist davon getrennt anhand des konkreten Vertrags und der Erklärungen der Beteiligten zu beurteilen.
Vor der Zahlung oder Annahme weiterer Lieferungen sollten daher Bestelltext, Lieferumfang, Preis, Fälligkeit und die aktuelle Vertretung geprüft werden. Ein neuer Auftrag nach der Eintragung ist zeitlich von der früheren Bestellung zu unterscheiden.
Für die erste Einordnung gehören die Stiftungserklärung, der Firmenbuchauszug und die Bestellung in eine gemeinsame Chronologie. Ergänzend sind Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Liefernachweis, Zahlungsbelege sowie die Kommunikation mit dem Lieferanten zu sichern.
Die Unterlagen sollen drei Fragen beantworten: Wann wurde bestellt, wer hat gehandelt und in wessen Namen wurde die Erklärung abgegeben? Bleibt eine dieser Fragen offen, sollte die Akte den offenen Punkt ausdrücklich festhalten, bevor weitere Erklärungen abgegeben werden.
Haben mehrere Personen vor der Eintragung im Namen der Privatstiftung gehandelt, nennt § 7 Abs 2 PSG eine Haftung zur ungeteilten Hand. Die interne Aufgabenverteilung oder die Erwartung, dass später die Privatstiftung eintritt, ersetzt daher keine Prüfung der einzelnen Unterschriften und Erklärungen.
Bei mehreren Beteiligten müssen Bestellung, Vollmacht, Kommunikation und Lieferabwicklung gemeinsam betrachtet werden. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Personen an welcher Erklärung mitgewirkt haben und welche offenen Fragen mit dem Lieferanten zu klären sind.
Eine belastbare Einordnung verbindet Firmenbuchstand und Vertragsunterlagen.
| Prüffeld | Leitfrage | Unterlage |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | War die Bestellung vor der Eintragung? | Firmenbuchauszug und Bestelldatum |
| Auftreten | Wurde im Namen der Privatstiftung gehandelt? | Bestellung, Angebot und Unterschrift |
| Beteiligte | Welche Personen gaben Erklärungen ab? | Vollmacht, E-Mail und Auftragsbestätigung |
| Weitere Abwicklung | Was soll nach der Eintragung geschehen? | Lieferung, Rechnung und neue Erklärungen |
Die Reihenfolge hält Entstehung, Vertrag und weitere Abwicklung auseinander.
Firmenbuchstand und Bestelldatum gegenüberstellen.
Firmenbuchauszug, Eintragungsdatum und Bestellzeitpunkt in einer Chronologie festhalten.
Vertragspartei, Inhalt und Unterzeichnende feststellen.
Bestellung, Angebot und Auftragsbestätigung auf Vertragspartei, Waren und Unterschriften prüfen.
Erklärungen und Vollmachten den Personen zuordnen.
E-Mails, Vollmachten und Bestellportale den konkreten handelnden Personen zuordnen.
Lieferung, Rechnung und Zahlung nach der Eintragung prüfen.
Offene Lieferungen, Rechnungen und Zahlungen getrennt von der ursprünglichen Bestellung beurteilen.
Offene Fragen und nächste Erklärungen dokumentieren.
Chronologie, offene Punkte und die Grundlage weiterer Erklärungen nachvollziehbar sichern.
Der Entscheidungspfad ersetzt keine Prüfung der konkreten Vertragsakte.
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Bestelldatum, Vertragspartei, handelnde Personen und die Eintragung in einer gemeinsamen Chronologie sichern.
Bestellung, Angebot, Auftragsbestätigung und Kommunikation auf Vertragspartei und Unterschrift prüfen.
Die aktuelle Vertretung und die konkrete Vertragsabwicklung anhand der Unterlagen prüfen.
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