Privatstiftung
Stiftungserklärung

Vorstiftung bestellt Waren: Handelndenhaftung vor der Eintragung

Wer vor der Eintragung einer Privatstiftung Waren in ihrem Namen bestellt, kann nach § 7 Abs 2 PSG persönlich zur ungeteilten Hand haften.

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18. September 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Eine Privatstiftung entsteht erst mit der Eintragung in das Firmenbuch. Wird vorher im Namen der künftigen Privatstiftung eine Warenbestellung abgegeben, haften die handelnden Personen für diese Handlung zur ungeteilten Hand.

Für die Praxis kommt es deshalb auf den genauen Zeitpunkt, den Inhalt der Bestellung und die Bezeichnung der Vertragspartei an. Die Bezeichnung „Vorstiftung“ nimmt den handelnden Personen die persönliche Haftungsfrage nicht ab.

Dieser Beitrag erklärt § 7 PSG anhand einer Warenbestellung und zeigt, welche Unterlagen vor Zahlung, Lieferung und weiterer Vertragsabwicklung geordnet werden sollten.

Wann die Privatstiftung als Rechtsträger entsteht

§ 7 Abs 1 PSG trennt Errichtung und Entstehung. Die Stiftungserklärung errichtet die Privatstiftung. Rechtspersönlichkeit erhält sie erst mit der Eintragung in das Firmenbuch. Zwischen der Errichtung und der Eintragung liegt daher eine Phase, in der die künftige Stiftung noch nicht als eingetragener Rechtsträger auftritt.

Für eine Warenbestellung muss dieser Zeitpunkt konkret festgestellt werden. Maßgeblich sind der Firmenbuchstand und das Datum der Bestellung. Eine bereits unterfertigte Stiftungserklärung ersetzt die Eintragung nicht.

Was eine Warenbestellung vor der Eintragung auslöst

§ 7 Abs 2 PSG erfasst Handlungen im Namen der Privatstiftung vor der Eintragung in das Firmenbuch. Die gesetzliche Folge ist eine Haftung der Handelnden zur ungeteilten Hand. Bei einer Bestellung betrifft das insbesondere die Erklärung gegenüber dem Lieferanten, wenn die künftige Privatstiftung als Vertragspartnerin genannt wird.

Die Haftungsfrage hängt daher nicht nur davon ab, wer später im Stiftungsvorstand sitzt. Sie knüpft an die konkrete Handlung vor der Eintragung und an deren Auftreten im Namen der Privatstiftung an. Die spätere Eintragung ändert den ursprünglichen Handlungszeitpunkt nicht.

Woran sich das Handeln im Namen der Stiftung zeigt

Zu prüfen sind Bestellung, Angebot, Auftragsbestätigung und Unterschrift. Aus diesen Unterlagen muss hervorgehen, wer bestellt, für wen bestellt wird und wann die Erklärung abgegeben wurde. Auch E-Mails, Bestellportale und Liefervereinbarungen können den Ablauf genauer zeigen.

Die interne Bezeichnung „Vorstiftung“ beantwortet diese Fragen nicht. Ebenso wenig genügt die spätere Eintragung, wenn die Bestellung bereits vorher abgegeben wurde. Für die Einordnung müssen Vertragsunterlagen und Firmenbuchchronologie zusammen gelesen werden.

Was nach der Eintragung gesondert geprüft werden muss

Mit der Eintragung entsteht die Privatstiftung als Rechtsträger. § 7 Abs 2 PSG beantwortet jedoch die Haftung für Handlungen vor diesem Zeitpunkt. Ob eine Warenbestellung nach der Eintragung fortgeführt, bestätigt, geändert oder beendet werden soll, ist davon getrennt anhand des konkreten Vertrags und der Erklärungen der Beteiligten zu beurteilen.

Vor der Zahlung oder Annahme weiterer Lieferungen sollten daher Bestelltext, Lieferumfang, Preis, Fälligkeit und die aktuelle Vertretung geprüft werden. Ein neuer Auftrag nach der Eintragung ist zeitlich von der früheren Bestellung zu unterscheiden.

Welche Unterlagen die Haftungsprüfung tragen

Für die erste Einordnung gehören die Stiftungserklärung, der Firmenbuchauszug und die Bestellung in eine gemeinsame Chronologie. Ergänzend sind Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Liefernachweis, Zahlungsbelege sowie die Kommunikation mit dem Lieferanten zu sichern.

Die Unterlagen sollen drei Fragen beantworten: Wann wurde bestellt, wer hat gehandelt und in wessen Namen wurde die Erklärung abgegeben? Bleibt eine dieser Fragen offen, sollte die Akte den offenen Punkt ausdrücklich festhalten, bevor weitere Erklärungen abgegeben werden.

Wie mehrere Handelnde ihre Haftung einordnen

Haben mehrere Personen vor der Eintragung im Namen der Privatstiftung gehandelt, nennt § 7 Abs 2 PSG eine Haftung zur ungeteilten Hand. Die interne Aufgabenverteilung oder die Erwartung, dass später die Privatstiftung eintritt, ersetzt daher keine Prüfung der einzelnen Unterschriften und Erklärungen.

Bei mehreren Beteiligten müssen Bestellung, Vollmacht, Kommunikation und Lieferabwicklung gemeinsam betrachtet werden. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Personen an welcher Erklärung mitgewirkt haben und welche offenen Fragen mit dem Lieferanten zu klären sind.

Prüfmatrix

Zeitpunkt, Auftreten und Haftungsfrage trennen

Eine belastbare Einordnung verbindet Firmenbuchstand und Vertragsunterlagen.

§ 7 PSG bleibt für die Einordnung vor der Eintragung maßgeblich.
Prüffeld Leitfrage Unterlage
Zeitpunkt War die Bestellung vor der Eintragung? Firmenbuchauszug und Bestelldatum
Auftreten Wurde im Namen der Privatstiftung gehandelt? Bestellung, Angebot und Unterschrift
Beteiligte Welche Personen gaben Erklärungen ab? Vollmacht, E-Mail und Auftragsbestätigung
Weitere Abwicklung Was soll nach der Eintragung geschehen? Lieferung, Rechnung und neue Erklärungen
Wichtig: Eine Bestellung vor der Firmenbucheintragung kann die persönliche Haftung der Handelnden auslösen. Der Zeitpunkt und das Auftreten als Vertreter der künftigen Privatstiftung müssen deshalb gesichert werden.
Ablauf

Die Warenbestellung rechtlich geordnet prüfen

Die Reihenfolge hält Entstehung, Vertrag und weitere Abwicklung auseinander.

  1. 01
    Schritt 1

    Eintragungsdatum sichern

    Firmenbuchstand und Bestelldatum gegenüberstellen.

    Firmenbuchauszug, Eintragungsdatum und Bestellzeitpunkt in einer Chronologie festhalten.

  2. 02
    Schritt 2

    Bestellung lesen

    Vertragspartei, Inhalt und Unterzeichnende feststellen.

    Bestellung, Angebot und Auftragsbestätigung auf Vertragspartei, Waren und Unterschriften prüfen.

  3. 03
    Schritt 3

    Handelnde zuordnen

    Erklärungen und Vollmachten den Personen zuordnen.

    E-Mails, Vollmachten und Bestellportale den konkreten handelnden Personen zuordnen.

  4. 04
    Schritt 4

    Weitere Abwicklung klären

    Lieferung, Rechnung und Zahlung nach der Eintragung prüfen.

    Offene Lieferungen, Rechnungen und Zahlungen getrennt von der ursprünglichen Bestellung beurteilen.

  5. 05
    Schritt 5

    Akte abschließen

    Offene Fragen und nächste Erklärungen dokumentieren.

    Chronologie, offene Punkte und die Grundlage weiterer Erklärungen nachvollziehbar sichern.

Erste Einordnung

Vorstiftung bestellt Waren: Handelndenhaftung vor der Eintragung

Der Entscheidungspfad ersetzt keine Prüfung der konkreten Vertragsakte.

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01 Frage 1

Wurde die Warenbestellung vor der Eintragung in das Firmenbuch abgegeben?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Handelndenhaftung ist nach § 7 Abs 2 PSG zu prüfen.

Bestelldatum, Vertragspartei, handelnde Personen und die Eintragung in einer gemeinsamen Chronologie sichern.

02

Die Vertragsunterlagen brauchen eine genauere Prüfung.

Bestellung, Angebot, Auftragsbestätigung und Kommunikation auf Vertragspartei und Unterschrift prüfen.

03

Die Bestellung liegt nach der Eintragung.

Die aktuelle Vertretung und die konkrete Vertragsabwicklung anhand der Unterlagen prüfen.

Häufige Fragen

Vorstiftung bestellt Waren: Haftung vor der Eintragung

Entsteht die Privatstiftung schon mit der Stiftungserklärung? +
Nein. § 7 Abs 1 PSG unterscheidet Errichtung und Entstehung. Die Privatstiftung entsteht mit der Eintragung in das Firmenbuch.
Wer haftet für eine Bestellung vor der Eintragung? +
Nach § 7 Abs 2 PSG haften die Handelnden für Handlungen im Namen der Privatstiftung vor der Eintragung zur ungeteilten Hand.
Schützt die Bezeichnung „Vorstiftung“ vor persönlicher Haftung? +
Die Bezeichnung allein beantwortet die Haftungsfrage nicht. Entscheidend sind Zeitpunkt, Auftreten im Namen der Privatstiftung und die konkrete Handlung.
Welche Unterlagen sollten für die Prüfung gesichert werden? +
Wichtig sind Firmenbuchauszug, Stiftungserklärung, Bestellung, Angebot, Auftragsbestätigung, Kommunikation, Rechnung und Liefernachweis.
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