Für eine nachvollziehbare Vorprüfung gehören die aktuelle Stiftungserklärung, ein aktueller Firmenbuchauszug und die Konto- oder Depotunterlagen zusammen. Hinzu kommen das Vermögensverwaltungsmandat oder die konkrete Vollmacht, die Orderdaten und der Nachweis zum LEI der Privatstiftung.
Die Unterlagen sollten dieselbe Rechtsträgerbezeichnung verwenden. Abweichungen bei Name, Sitz, Firmenbuchdaten oder Vertretung müssen vor der Ausführung geklärt werden. Ein Ausdruck des LEI-Eintrags kann die Prüfung unterstützen, ersetzt aber keine Kontrolle, ob der Eintrag zum Kunden und zum Auftrag gehört.
Bei einem externen Verwalter muss aus den Unterlagen klar hervorgehen, ob die Stiftung selbst Kundin bleibt und der Verwalter nur aufgrund eines Mandats handelt. Die LEI-Frage folgt der Identität des Kunden, nicht der Person, die den Auftrag technisch übermittelt.